Kindertretroller – Spielzeug mit Mehrwert

Kindertretroller genauso wie Tretroller für Erwachsene liegen voll im Trend. Aber nicht etwa erst seit ein paar Monaten. Es ist auch nicht zu erwarten, dass sie wie andere Modeerscheinungen schnell wieder in der Versenkung verschwinden. Im Gegenteil, ausgehend vom Grundmodell mit zwei Rollen, einem Trittbrett und einem Lenker, kommen immer wieder neue Modifikationen auf den Markt. In letzter Zeit vor allem als E-Scooter.

Für Kinder zweifellos ein herrliches Spielzeug und der Anfang der eigenen Mobilität. Viele Kinder-Generationen übten auf dem Tretroller erstmals ihren Gleichgewichtssinn und die Koordination der Gliedmaßen mit den Augen. Der perfekte Einstieg für das spätere Fahrradfahren, wobei nicht wenige spätere Erwachsene dem Roller oft treu blieben, da er beispielsweise im Stadtverkehr weniger Platz als ein Fahrrad benötigt und problemlos ins Büro mitgenommen werden kann.

Woher kommt der Tretroller eigentlich?

Niemand weiß es genau. Ein erster Hinweis könnte sich aus der Erfindung des Herrn Karl von Drais ergeben, der im Jahr 1817 eine sogenannte Laufmaschine erfand, nach ihm auch Draisine benannt. Technisch gesehen ein Fahrrad ohne Tretpedale und Kettenantrieb, deren Vorwärtsbewegung wie beim Tretroller durch das Abstoßen der Beine vom Boden erzeugt wird.

Allerdings gab es zu dieser Zeit weder asphaltierte Straßen noch Gummiräder und die Draisine verfügte über große Radreifen, die Unebenheiten besser meisterten als die kleinen Räder von Tretrollern.

Die ersten Fotografien von Kindertretrollern datieren aus der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen. Da auch die Fotografie zu dieser Zeit noch relativ jung und noch recht komplex war, muss deswegen der Tretroller nicht unbedingt zwischen 1918 und 1939 erfunden worden sein. Es ist gut möglich, dass er bereits vor dem Ersten Weltkrieg Kindern als Spielzeug diente. Es kann zudem irgendwo auf dieser weiten Welt gewesen sein, als irgendjemand die Idee zum Tretroller hatte. Immerhin gab es in der früheren Tschechoslowakei bereits vor rund 50 Jahren das erste Langstreckenrennen mit Kindertretrollern, von Bratislava bis Prag.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs waren es zunächst noch Tretroller aus Holz, die wohl ursprünglichste Form, doch schnell tauchten dann auch Modelle mit Stahlrohrrahmen auf, aus denen heraus sich die heutigen Scooter entwickelten.

Kinderroller für jedes Alter

Wie beim Kinderfahrrad findet sich auch beim Kinderroller eine große Palette an unterschiedlichen Modellen und Größen. Der Vorteil des Kinderrollers gegenüber dem Kinderfahrrad liegt darin, das Kinder ab etwa 3 bis 4 Jahren damit einfacher umgehen können und weniger Angst haben. Sie müssen nicht aufsitzen und beide Füße vom Boden nehmen. Die Furcht, umzukippen, ist bei Kindern auch mit Stützrädern oft sehr groß. Der Kinderroller erlaubt es, immer einen Fuß auf dem Boden zu haben und zugleich schnell absteigen zu können.

Trotzdem trainieren sie spielerisch den Gleichgewichtssinn der Kinder und erlauben es so, später mit viel weniger Angst auf das Fahrrad umzusteigen. Ältere Kinder bevorzugen natürlich Tretroller mit etwas mehr Dynamik. So werden dann aus den Hartgummireifen größere Luftreifen und der Bremsklotz am Hinterrad wird gegen Felgen- oder sogar Scheibenbremsen ausgetauscht. Ein Aluminium-Rohrrahmen spart Gewicht und das Trittbrett besteht aus hochstabilem Verbundmaterial, das einiges abkann. Inzwischen bietet der Markt bereits Tretroller für bestimmte Umgebungen an, etwa für Offroad, die Halfpipe oder eben für die rasante Fahrt auf dem Gehweg.

Der Tretroller vor dem Gesetz

Der Tretroller, Scooter oder Kinderroller besitzt bezüglich der StVO einen Sonderstatus. Im „§ 24 Besondere Fortbewegungsmittel“ ist der Tretroller nicht als Fahrzeug im Sinne der StVO definiert. Er darf auf Gehwegen und in Fußgängerzonen genutzt werden, jedoch nicht auf Straßen, es sei denn, es gibt keinen Gehweg. Leider darf der Tretroller auch nicht auf Radwegen fahren. Das Gesetz hinkt hier einfach noch der aktuellen Entwicklung hinterher. Das hat aber auch den Vorteil, dass der Tretroller nicht wie ein Fahrzeug gemäß der StVO ausgestattet sein muss, also Klingel oder Hupe, Licht vorne und hinten, Bremsen, Schutzbleche und noch vieles mehr. Er darf all das haben, muss es aber nicht. Für bastelfreudige Kinder und Jugendliche bietet der Tretroller also noch viel Spielraum. Früher oder später wird sich das, auch aufgrund der immer häufiger werdenden E-Scooter, ändern. Aber bis dahin ist der Tretroller ein Riesenspaß für ganz Junge, Jugendliche und Erwachsene.

März 2019


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