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E-Scooter werden wohl zum Hype in deutschen Städten. Was wichtig ist und welche Risiken bestehen, erfahren Sie hier.
Auch heute, am 11. Juni 2019, ist noch nicht klar, wann genau die Verordnung zur Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen im Straßenverkehr in Kraft tritt. Allgemein wird die Mitte des Monats Juni angenommen, was eigentlich bedeutet, das es am 14., 15. oder 16. Juni geschehen müsste. Immerhin steht schon einmal fest, was diese Verordnung beinhaltet und welche Dinge es zu beachten gilt.
Wenn von Elektrokleinstfahrzeugen gesprochen wird, so sind damit vor allem Elektro-Scooter oder Elektro-Tretroller mit Lenkstange gemeint. Deren Sicherheits-Ausstattung soll gemäß der Verordnung so aussehen:
Darüber hinaus gelten weitere Vorschriften. E-Scooter dürfen nur auf Fahrradwegen genutzt werden. Sind diese nicht vorhanden, darf die Fahrbahn genommen werden, nicht jedoch Gehwege.
Das Mindestalter für die Nutzung eines E-Scooters liegt bei 14 Jahren. Ein Führerschein wird nicht benötigt und auch ein Helm ist keine Pflicht. Dafür jedoch eine Haftpflichtversicherung. Die Höchstgeschwindigkeit eines E-Scooters darf 20 km/h nicht überschreiten und zu jedem Scooter muss eine gültige Betriebserlaubnis bestehen.
Viele Verbände sehen einzelne Punkte der Verordnung kritisch. So etwa die fehlende Helmpflicht. In den USA, in denen um die E-Scooter in den letzten Jahren ein regelrechter Hype entstanden ist, gab es inzwischen zahlreiche Unfälle, deren gesundheitsschädlichen Folgen beim Tragen eines Helmes deutlich geringer ausgefallen wären. Immerhin sind 20 km/h keineswegs Schleichgeschwindigkeit und erst recht nicht, wenn sich keine Pufferzone um den oder die Fahrzeuglenkerin befindet. Zudem darf nicht vergessen werden, dass Fahrradfahrer meist deutlich schneller auf denselben Wegen unterwegs sind. Auch wenn es nicht in der Verordnung vorgeschrieben ist, sollte zumindest ein Fahrradhelm aufgesetzt werden.
Etwas unausgewogen ist auch die Versicherungspflicht für E-Scooter. Für Pedelecs, also Fahrräder mit elektrischer Antriebsunterstützung, wird die nicht benötigt. Eigentlich sollten auch Pedelecs mit in die Haftpflicht genommen werden. Immerhin werden mit Pedelecs dank Elektrik schnell und leicht 25 km/h erreicht. Auf der anderen Seite gilt für Elektrofahrräder, die auch ohne Pedalkraft nur mithilfe des E-Motors vorwärts bewegt werden können, die Führerscheinpflicht und ein Mindestalter von 15 Jahren.
Immerhin sind bei Verstößen gegen das Alkoholverbot im Straßenverkehr sowohl E-Scooter-Fahrer wie auch Fahrradfahrer, Pedelecs- oder E-Bike-Besitzer gleichermaßen dran.
Nicht wenige Kritiker sehen auch in Deutschland die Gefahr, dass sich Unfälle im Straßenverkehr häufen werden. Natürlich kann noch keine Statistik dazu bestehen, aber an den Pedelecs und E-Bikes, die nun schon einige Zeit unterwegs sind, lässt sich ablesen, wie es aussehen könnte, wenn die E-Scooter-Verordnung in Kraft ist. Im ersten Jahr der statistischen Zählung von Unfällen mit E-Bikes, im Jahr 2017, gab es 55 Todesfälle bei tausenden Unfällen. Interessanterweise finden sich bei den Altersangaben zu den verunfallten Personen viele ältere Menschen, die sich das Fahrradfahren erleichtern wollten. Nicht jugendlicher Übermut, sondern eher Unsicherheit waren oft ausschlaggebend für die Unfälle.
Ähnliches kann auch für die E-Scooter vermutet werden, vielleicht sogar noch in größerem Umfang, denn E-Scooter lassen sich zusammenklappen und noch leichter im ÖPNV mitnehmen als ein Fahrrad. Natürlich ist der E-Scooter ein neues Fahrzeug im Straßenverkehr, dem eine Eingewöhnungszeit zugestanden werden muss. Gleichzeitig sollte eine überbordende Bürokratie den Spaß auch nicht gleich abwürgen und auch der Umweltschutz darf bedacht werden. Wer sich bisher in den 2-Tonnen-SUV schwang, um mal schnell beim 500 m entfernten Bäcker frische Brötchen zu holen, der schnappt sich jetzt vielleicht den E-Scooter dafür. In der Masse rechnet sich das.
Juni 2019
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